Die liturgischen Dienste der Messdiener

A. Altardienst

Der Altardienst ist der "klassische Dienst" der Messdiener. Bei jeder Eucharistiefeier haben die Messdiener bestimmte Aufgaben, die sie, wie eingangs bereits geschrieben, stellvertretend für die Gemeinde ausüben.

Welche Aufgaben genau dazu gehören, ist von der örtlichen Tradition der Gemeinde mit abhängig. Ganz allgemein formuliert handelt es sich dabei in der Regel aber um folgende Aufgaben:

Die Bereitung des Altars umfasst zumindest das Anreichen des Kelches, eventuell eines zusätzlichen Gefäßes mit den Hostien (Ziborium [Hostienschale]; mancherorts auch ein zweiter Kelch), Wein und Wasser sowie der Händewaschung. Die Reihenfolge ist dabei fest bestimmt: zunächst werden Kelch und Hostienschale zum Altar getragen, anschließend Wein und Wasser gereicht und zuletzt, als letzte Bereitung vor dem Mahl, folgt die Händewaschung. Wo es üblich ist, kann auch das Ausbreiten des Altartuches, Auflegen der Korporale und Anreichen des Messbuches zu den Aufgaben der Altardiener zählen.

Die Ankündigung der Wandlung ist ein Überbleibsel aus alten christlichen Zeiten, als die Gemeinde mehr oder weniger nur passiv an der Eucharistiefeier teilnahm. Damit die Gemeinde erfuhr, wann der Priester die Wandlungsworte1 sprach, wurden Glocken geläutet. Reste davon sind bei uns in der Kirche die beiden Schellen oder auch ein Gong.

Schließlich wird nach der Kommunionausteilung beim Abräumen des Altars zunächst noch einmal Wasser zur Reinigung der Hostienschale gereicht und anschließend Kelch, Hostienschale, evtl. auch der Tabernakelschlüssel und das Korporale vom Altar auf den Gabentisch gebracht.

Dem liturgischen Dienst angemessen ist es, wenn zumindest zwei Messdiener gemeinsam Dienst tun. Sind mehrere Messdiener anwesend, lassen sich die Aufgaben sinnvoll verteilen, so dass alle eine Aufgabe erfüllen können.

1 Die Wandlungsworte, auch Einsetzungsbericht sind die Worte, die Jesus selbst beim letzten Abendmahl sprach: Dies ist mein Leib; dies ist mein Blut.

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